
AM |
Zweirädrige Kleinkrafträder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
- elektrische Antriebsmaschine oder Hubraum von maximal 50 ccm bei Verbrennungsmotoren
- maximale Nenndauerleistung bis 4 kW bei Elektromotoren
Dreirädrige Kleinkrafträder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
- Hubraum von maximal 50 ccm (Fremdzündungsmotor) oder Nutzleistung von maximal 4 kW (andere Verbrennungsmotor) oder maximale Nenndauerleistung von maximal 4 kW (Elektromotor)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
- Hubraum von maximal 50 ccm (Fremdzündungsmotor) oder Nutzleistung von maximal 4 kW (andere Verbrennungsmotoren) oder maximale Nenndauerleistung von maximal 4 kW (Elektromotor)
- Leermasse maximal 350 kg (ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen)
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15 Jahre |
- |

A1 |
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Hubraum von bis zu 125 ccm
- Motorleistung von maximal 11 kW
- Verhältnis Leistung zu Gewicht maximal 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Symmetrisch angeordnete Räder
- Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Leistung von maximal 15 kW
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16 Jahre |
AM |

A2 |
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Motorleistung von maximal 35 kW
- Verhältnis Leistung zu Gewicht maximal 0,2 kW/kg
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18 Jahre |
AM, A1 |

A |
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Hubraum von mehr als 45 ccm oder Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung von mehr als 15 kW oder symmetrisch angeordnete Räder
- Hubraum von mehr als 50 ccm oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Leistung von mehr als 15 kW
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21 Jahre |
AM, A1, A2 |

B / BF17 |
Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A)
- Zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg
- Gebaut und ausgelegt zur Beförderung von maximal acht Personen (außer Fahrzeugführer)
Auch mit Anhänger
- Mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von maximal 750 kg oder mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg, wenn zulässige Gesamtmasse des Gespanns 3.500 kg nicht überschreitet
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18 Jahre bzw. 17 Jahre bei Teilnahme an "Begleitetes Fahren mit 17" |
AM, L |
B96 |
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- Mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg
- Mit zulässiger Gesamtmasse des Gespanns von mehr als 3.500 kg aber maximal 4.250 kg
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18 Jahre bzw. 17 Jahre bei Teilnahme an "Begleitetes Fahren mit 17",
Führerschein Klasse B |
- |

BE |
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- Mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg aber maximal 3.500 kg
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18 Jahre bzw. 17 Jahre bei Teilnahme an "Begleitetes Fahren mit 17",
Führerschein Klasse B |
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C1 |
Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A)
- Zulässige Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber maximal 7.500 kg
- Gebaut und ausgelegt zur Beförderung von maximal acht Personen (außer Fahrzeugführer)
Auch mit Anhänger
- Mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von maximal 750 kg
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18 Jahre,
Führerschein Klasse B |
- |

C1E |
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger
- Mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg
- Mit zulässiger Gesamtmasse des Gespanns von maximal 12.000 kg
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- Mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 3.500 kg
- Mit zulässiger Gesamtmasse des Gespanns von maximal 12.000 kg
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18 Jahre,
Führerschein Klasse C1 |
BE,
D1E bei vorliegender Berechtigung Klasse D1 |

C |
Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A)
- Zulässige Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
- Gebaut und ausgelegt zur Beförderung von maximal acht Personen (außer Fahrzeugführer)
Auch mit Anhänger
- Mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von maximal 750 kg
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21 Jahre,
Führerschein Klasse B |
C1 |

CE |
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger
- Mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg
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21 Jahre,
Führerschein Klasse C |
BE, C1E, T,
D1E bei vorliegender Berechtigung Klasse D1,
DE bei vorliegender Berechtigung Klasse D |

D1 |
Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A)
- Gebaut und ausgelegt für mehr als acht aber maximal 16 Personen (außer Fahrzeugführer)
- Länge maximal 8 m
Auch mit Anhänger
- Mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von maximal 750 kg
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21 Jahre,
Führerschein Klasse B |
- |

D1E |
Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger
- Mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg
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21 Jahre,
Führerschein Klasse D1 |
BE,
C1E bei vorliegender Berechtigung Klasse C1 |

D |
Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A)
- Gebaut und ausgelegt für mehr als acht Personen (außer Fahrzeugführer)
Auch mit Anhänger
- Mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von maximal 750 kg
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24 Jahre,
Führerschein Klasse B |
D1 |

DE |
Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger
- Mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg
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24 Jahre,
Führerschein Klasse D |
BE, D1E,
C1E bei vorliegender Berechtigung Klasse C1 |
T |
Zugmaschinen
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und eingesetzt
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und eingesetzt
Jeweils auch mit Anhänger |
16 Jahre (max. 40 km/h) bzw.
18 Jahre (max. 60 km/h) |
L, AM |
L |
Zugmaschinen
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und eingesetzt
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler, Flurförderzeuge
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und eingesetzt
Jeweils auch mit Anhänger
- für Zugmaschinen: bei maximaler Geschwindigkeit von 25 km/h
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16 Jahre |
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