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Fuehrerscheinklasse L
L
Fuehrerscheinklasse T
T
Landmaschinen-Führerschein

Off-Road und querfeldein: Der Landmaschinen-Führerschein.

Die Faszination für Traktoren und Landmaschinen wie den Mähdrescher begleitet viele seit dem Pixibuch-Alter. Wer jetzt selbst ans Steuer will, kann bereits ab 16 Jahren mit der Fahrausbildung beginnen. Dabei gibt es je nach Bauart und Verwendung im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterschiedliche Klassen, die du hier in der Übersicht vergleichen kannst.

L Zugmaschinen

FAHRZEUGART
1. Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und eingesetzt

  • bis 40 km/h
  • mit Anhängern bis 25 km/h

2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils

  • bis 25 km/h
  • auch mit Anhängern

MINDESTALTER
16 Jahre

T Zugmaschinen

FAHRZEUGART
1. Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und eingesetzt

  • bis 60 km/h
  • auch mit Anhängern

2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen, für lof Zwecke bestimmt und eingesetzt, jeweils

  • bis 40 km/h
  • auch mit Anhängern

MINDESTALTER
16 Jahre

EINGESCHLOSSEN
AM / L

BEMERKUNGEN
Zugmaschinen über 40 km/h, erst ab 18 Jahre