Die Faszination für Traktoren und Landmaschinen wie den Mähdrescher begleitet viele seit dem Pixibuch-Alter. Wer jetzt selbst ans Steuer will, kann bereits ab 16 Jahren mit der Fahrausbildung beginnen. Dabei gibt es je nach Bauart und Verwendung im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterschiedliche Klassen, die du hier in der Übersicht vergleichen kannst.
FAHRZEUGART
1. Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und eingesetzt
- bis 40 km/h
- mit Anhängern bis 25 km/h
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils
- bis 25 km/h
- auch mit Anhängern
MINDESTALTER
16 Jahre
FAHRZEUGART
1. Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und eingesetzt
- bis 60 km/h
- auch mit Anhängern
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen, für lof Zwecke bestimmt und eingesetzt, jeweils
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern
MINDESTALTER
16 Jahre
EINGESCHLOSSEN
AM / L
BEMERKUNGEN
Zugmaschinen über 40 km/h, erst ab 18 Jahre