
Helm auf, Starter zünden und ab auf die Straße: Wer sich so richtig schön den Fahrtwind um die Nase pusten lassen will, der findet hier alle Informationen zum Kraftrad Führerschein. In der Übersicht erfährst du, welche Krafträder du ab welchem Alter und mit welcher Voraussetzung fahren lernen darfst und gelangst über den Link auch direkt zur Anmeldung.
FAHRZEUGART
1. Leichte zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
(EU-Klasse L1e-B, z.B. Pedelecs)
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
- bis 4 kW (Elektromotor)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e, bis 270 kg) sowie
3. Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e, bis 425 kg), jeweils
- 4 kW (L6e-A) bzw. 6 kW (L6e-B)
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ (Fremdzündung)
- bis 500 cm³ (Selbstzündung)
- nicht mehr als zwei Sitzplätze
FAHRZEUGART
1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 125 cm³
- bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
- bis 15 kW
MINDESTALTER
16 Jahre
EINGESCHLOSSEN
AM
FAHRZEUGART
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
MINDESTALTER
18 Jahre
EINGESCHLOSSEN
AM / A1
BEMERKUNGEN
Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A1 Aufstieg durch praktische Prüfung
FAHRZEUGART
1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm³
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm³
- mehr als 15 kW
MINDESTALTER
a) 24 Jahre (Direktzugang)
b) 21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge mehr als 15 kW)
c) 20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2)
EINGESCHLOSSEN
AM / A1 / A2
BEMERKUNGEN
Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A2 Aufstieg durch praktische Prüfung