Egal, wie du deine Mobilität organisierst, im Job und privat ist es immer ein großer Vorteil, den PKW-Führerschein zu haben. Damit du genau weißt, was die Fahrausbildung mit sich bringt, gibt es hier eine praktische Übersicht für dich. Neben der Standard Führerscheinklasse B kannst du auch Erweiterungen für Anhänger absolvieren.
FAHRZEUGART
Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A)
- bis 3500 kg
- Fahrer UND bis 8 Personen
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
- mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 3500 kg
MINDESTALTER
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
- beim „Begleiteten Fahren“
- bei Berufsausbildung*
EINGESCHLOSSEN
AM, L sowie im Inland dreirädrige Kfz. (z.B. Trikes, ab 21 Jahre auch mit mehr als 15 kW)
BEMERKUNGEN
Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland oder nur Fahrten im Rahmen der Berufsausbildung
AUTOMATIK-Beschränkung:
Nach der praktischen Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug gilt die Fahrerlaubnis ausschließlich für Automatik-Fahrzeuge. Diese Beschränkung kann durch eine Schulung plus 15-minütige Testfahrt in der Fahrschule (ohne amtlichen Prüfer) aufgehoben werden. (Eintrag „197“)
*Berufsausbildung bedeutet hier:
Eine Ausbildung zum/zur „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
FAHRZEUGART
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B
mit Anhänger
- mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 4250 kg
MINDESTALTER
siehe B
FAHRZEUGART
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
mit (Sattel-) Anhänger
- bis 3500 kg
MINDESTALTER
siehe B
EINGESCHLOSSEN
siehe B
BEMERKUNGEN
Erwerb durch praktische Prüfung
FAHRZEUGART
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 125 cm³
- bis 11 kW (Verhältnis Leistung/ Gewicht bis 0,1 kW/kg)
MINDESTALTER
25 Jahre
VORBESITZ
Klasse B (seit mindestens 5 Jahren)
BEMERKUNGEN
Eingetragene Schlüsselzahl gilt nur innerhalb Deutschlands (kein Aufstieg nach A2, A)